Wohnwagen gehören juristisch gesehen zu den Fahrzeugen ohne eigenen Antrieb. Dennoch benötigen sie einen ausreichenden Versicherungsschutz. Diesen bieten spezielle Wohnwagenversicherungen. Bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes gibt es verschiedene Möglichkeiten, sodass vor Abschluss einer Versicherung ausreichende Information sinnvoll ist. Wir beraten Sie gern.
Anders sieht es bei feststehenden Wohnwagen (Dauercamper) aus. Da diese Wohnwagen nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, besteht auch keine gesetzliche Versicherungspflicht. Eine Haftpflichtversicherung muss also nicht abgeschlossen werden.
Eine Versicherung gegen Diebstahl oder Einbruch ist aber möglich und in vielen Fällen ratsam.
•kann freiwillig abgeschlossen werden
•versichert sind Schäden am Wohnwagen durch Sturm, Hagel, Brand, Überschwemmung, Glasbruch, Marderbiss und Diebstahl