selbst wenn sie gar nicht dazu verpflichtet sind. In neun von zehn Fällen gibt es eine Steuererstattung – durchschnittlich 900 Euro.
Allein mit den Fahrtkosten überschreiten viele Steuerpflichtige die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Sie können dann noch weitere berufliche Kosten als Werbungskosten absetzen. Absetzbar sind auch Sonderausgaben wie die Kirchensteuer und Vorsorgeaufwendungen sowie beispielsweise Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen.
Wer zu Hause Handwerker oder eine Putzhilfe als Minijobber beschäftigt oder Aufwendungen beispielsweise für Hausmeister oder Winterdienst hatte (selbst als Mieter), bekommt 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten als Steuererstattung zurück.
Rund 4,4 Millionen Rentner müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben und ihre Rente in die Anlage R eintragen.
Alleinerziehende profitieren von einem Entlastungsbetrag. Ab dem zweiten Kind gibt es sogar einen Zuschlag.
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