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Rechtsschutzversicherung

Transportversicherung

Rürup-Rente Versicherung für Transporte in allen Wirtschaftsbereichen

Von der Versicherung des Seehandels ausgehend hat sich die Transportversicherung auf alle Arten des Transports zu Wasser, zu Lande und in der Luft ausgeweitet.

Die Vielzahl der unterschiedlichen Interessen eröffnet ein weites Feld für die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes. Die Transportversicherung kann in ihrem Umfang - wie bei keiner anderen Versicherungssparte - den unterschiedlichen Erfordernissen des Wirtschaftslebens angepasst werden.

So lassen sich beispielsweise Transporte mit eigenen Fahrzeugen durch eine spezielle Werkverkehrversicherung schützen. Nachstehend ein kurzer Überblick über die wichtigsten Arten der Transportversicherung:

 



Arten der Transportversicherung

Waren-Transportversicherung

Schutz für Transporte von Handelsgütern mit allen verkehrsüblichen Transportmitteln

Ausstellungsversicherung

Schutz von Gütern und Standeinrichtungen auf Messen und Ausstellungen

Kunstversicherung

Schutz von Kunstgegenständen und Antiquitäten auf Ausstellungen in Galerien und in privatem Besitz

Werkverkehrversicherung

Schutz für Transporte von eigenen Gütern (auch Werkzeuge von Montagefahrzeugen) mit eigenen Fahrzeugen

Verkehrshaftungsversicherung

Haftpflichtschutz für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen

Reisegepäckversicherung

Schutz für das Reisegepäck auf Privat- und Geschäftsreisen

Musikinstrumentenversicherung

Schutz für akustische und elektronische Musikinstrumente und eventuelles Zubehör

Kasko-Versicherungen

  • Flusskasko für Binnenschiffe
  • Seekasko für Seeschiffe
  • Landkasko für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Containerkasko
  • Wassersportkasko für Wassersportfahrzeuge aller Art

Welche Unterlagen werden im Transport-Schadenfall benötigt?

  • Lieferpapiere wie z. B. Lieferschein
  • Frachtpapiere wie Speditionsauftrag, Frachtbrief, Paketkarte o. ä.
  • Lieferrechnung
  • Schadenrechnung
  • Schriftwechsel über die Reklamation der Ware mit Ihrem Kunden – sofern vorhanden

Wichtig:

  • Haftbarhaltung des Transportunternehmens

Dabei handelt es sich um ein Schreiben an das Transportunternehmen, in welchem Sie das Transportunternehmen für den Schaden haftbar halten. Dieses sollte sofort nach Bekanntwerden des Schadens an das Transportunternehmen versandt werden, da hier gesetzliche Fristen einzuhalten sind.

Bei größeren Transportschäden - in der Regel bei einem Schadensbetrag über € 2.500 – wird vor der Reparatur oder dem Entsorgen der Ware ein Havariekommissar mit der Begutachtung des Schadens beauftragt. Dies sollte mit dem Versicherer vorher abgestimmt werden.

 


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